Wärmepumpe gewerblich / Tirol
Dazu gibt es folgende Förderungen
a) Von der Kommunalkredit PC GmbH (= Förderstelle des Bundes)
Pauschale (als „De-minimis"-Beihilfe):
Wasser-Wärmepumpe
EUR 85,-/kWth für 0 bis 80kWth
EUR 45,-/kWth für jedes weitere kW bis max. 400kWth
Luft-Wärmepumpe
EUR 70,-/kWth für 0 bis 80kWth
EUR 35,-/kWth für jedes weitere kW bis max. 400kWth
Jedoch immer maximal 30% der umweltrelevanten Investitionskosten.
Bei Inanspruchnahme einer Energieberatung wird ein Zuschlag von EUR 300,- gewährt.
Zielgruppe dieser Förderung sidn Gastronomie-, Hotellerie-, Gewerbe- und Industriebetriebe sowie konfessionelle Einrichtungen und Vereine.
Ansuchen nach Umsetzung, jedoch spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung.
Eine Mindest-Leistungszahl (COP) von 4,0 für Wasser- bzw. Sole/Wasser-Wärmepumpen bzw. von 3,5 für Luft/Wasser-Wärmepumpen muss erreicht werden..
Auskünfte erteilt die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1092 Wien, Tel. 01 / 31631-280.
Natürlich aber auch der Kreidl unter 05337 / 6161
b) von der Tiroler Wasserkraftwerke AG (TIWAG)
bis zu € 150,00 pro kW elektrischer Anschlussleistung (x2 bei Effizienzbonus)
Detailbeschreibung:
Die Förderung bezieht sich auf neue, hochqualitative Wärmepumpenanlagen, die Wärme für die Raumheizung liefern. Auch der Ersatz alter durch neue Wärmepumpenaggregate wird gefördert. Der Förderwerber, der natürlich auch Kunde der TIWAG sein muss, erhält einen einmaligen Zuschuss von max. € 150,00 pro Kilowatt installierter elektrischer Leistung der Wärmepumpe. Die förderbare Obergrenze beträgt 10 kW.
Dabei gibt es als Grundförderung € 100,00 pro kW. Als so genannten Qualitätsbonus erhält man € 50,00 pro kW bei Einbau einer Wärmepumpe mit Gütesiegel und bei Ausführung durch einen zertifizierten Wärmepumpen-Installateur oder bei Planung und Abnahme durch einen geprüften Wärmepumpen-Planer.
Werden bestimmte Leistungszahlen der Wärmepumpe eingehalten, kommt es zu einer Verdoppelung der Förderung.
Zeitlich wird um die Förderung üblicherweise nach Durchführung der Maßnahme (bis 3 Monate nach Fertigstellung) angesucht. Die Förderung ist vorab einmal bis 31.12.2011 befristet.
Auskünfte bei der Energieberatung der TIWAG / Salurnerstraße 15/III / 6010 Innsbruck, Tel. 0512 23456
c) Abteilung Wirtschaftsförderung / Amt der Tiroler Landesregierung (= Förderstelle des Landes)
Die Förderung von Energiesparmaßnahmen des Landes Tirol ist seit 1.5.2011 neu gestaltet. Vor allem hinsichtlich der Einreichung der Förderungsansuchen gibt es wesentliche Neuerungen. Künftig ist für Tiroler Unternehmen nur noch die Förderungseinreichung bei der KPC notwendig, wo die Ansuchen bearbeitet und geprüft werden.
Bei Anlagen bis 400 kW erfolgt die Landesförderung über eine Pauschalprämie abhängig von der thermischen Leistung und der Art der Wärmepumpe
Auskünfte erteilt das Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Id Wirtschaftsförderung, Heilliggeiststraße 7, 6020 Innsbruck, Tel. 0512 / 508-3213
Und natürlich der Kreidl unter 05337 6161
Doppelförderungen von Bund und Land sind möglich und auch üblich
Förderaktion Holzheizungen 2012
Die Förderaktion "Holzheizungen 2011" des Klima- und Energiefonds der Österreichischen Bundesregieru...
Messetermine 2012 - Vorschau
Voraussichtlich werden wir heuer bei folgenden Messen vertreten sein:




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