Dazu gibt es folgende Förderungen

a) von der Kommunalkredit PC GmbH (= Förderstelle des Bundes)

30 % der Gesamtinvestion

Zielgruppe dieser Förderung sind Gastronie-, Hotellerie-, Gewerbe- und Industriebetriebe, konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine. Anlagen werden sowohl in Neubauten als auch als Ergänzung bzw. Sanierung in Bestandsgebäuden gefördert. Förderungswürdig sind nur Inselanlagen, bei denen wegen ihrer extremen Lage kein Strombezug aus einem öffentlichen Netz gegeben, bzw. die Errichtung eines Anschlusses wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Der Standardfördersatz beträgt 35 % der Gesamtinvestition mit den Solarzellen, den Regelungseinrichtungen sowie der Energiespeicherung (Batterien). Bei Großbetrieben beträgt der Fördersatz 30 %.

Zeitlich muß vor Baubeginn um die Förderung angesucht werden.

Auskünfte erteilt die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1092 Wien, Tel. 01 /31631 - 280.
Natürlich aber auch der Kreidl unter 05337 / 6161

b) Amt der Landesregierung

zB zusätzlich 20 % der Gesamtinvestition

Zielgruppe und Förderungsbedingungen vieler Landesregierungen in Österreich sind ähnlich jenen der Kommunalkredit PC GmbH (s. oben). Detaillierte Informationen erhalten Sie auf dem Amt für Wirtschaftsförderung Ihrer Landesregierung.

Doppelförderungen von Bund und Land sind möglich und auch üblich, die Förderhöhe beträgt allerdings max. 50 %.

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