Dazu sind uns nur interessante Förderungen bekannt, wenn Sie eine Biomassefeuerung einbauen bzw. auf eine solche umstellen oder eine bestehende Biomassefeuerung durch eine neue ersetzen.

Von der Kommunalkredit PC GmbH (= Förderstelle des Bundes)

Was wird gefördert?
Automatisch beschickte Biomassefeuerungsanlagen bzw. Stückholzkessel in Zentralheizungssystemen von betrieblich genutzten Objekten (Gewerbebetrieb, Vereinshaus, usw.) sowie mit der Maßnahme verknüpfte Nebenkosten (z.B. Heizhaus, Spänesilo, Zerspaner etc.)

Wer kann eine Förderung beantragen?
Natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind und nicht von anderen Förderungssystemen, insbesondere der wohnbau- bzw. Landwirtschaftsförderung gefördert werden; konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine sowie Einrichtungen der öffentlichen Hand in Form eines Betriebs mit marktbestimmter Tätigkeit.

Wie hoch ist die Förderung?
Pauschale von EUR 120,00/kW für 0-50 kW und EUR 60,00/kW für jedes weitere kW bis max. 400 kW, jedoch max. 30% der umweltrelevanten Investitionskosten. Die Förderung wird als "De-minimalis"-Beihilfe gewährt.

Voraussetzungen:
Ansuchen nach Umsetzung, jedoch spätestens 6 Monate nach Rechnungslegung.

Auskünfte erteilt die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1092 Wien, Tel. 01 / 31631-714
Natürlich aber auch der Kreidl unter 05337 / 6161.

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