Solaranlage gewerblich / andere Bundesländer
Dazu gibt es folgende Förderungen
a) Von der Kommunalkredit PC GmbH (= Förderstelle des Bundes)
30 % der Gesamtinvestition
Zielgruppe dieser Förderung sind Gastronomie-, Hotellerei-, Gewerbe- und Industriebetriebe, konfessionelle Einrichtungen und gemeinnützige Vereine. Anlagen werden sowohl in Neubauten als auch in Bestandsgebäuden gefördert. Die Mindestgröße der Anlagen liegt bei 10 m² Kollektorfläche. Gefördert werden 30 % der gesamten Kosten der Solaranlage samt Kollektoren, Boilern, Leitungen und Regelungen, also allen Materialien, die zur Errichtung der Anlage notwendig sind. Die Höchstbemessungsgrundlage beträgt € 675,00 pro m² für Flachkollektoren und € 1.000,0 pro m² für Vakuumanlagen.
Die Mindestinvestitionsgrenze beträgt € 5.000,00
Zeitlich muß um die Förderung vor Baubeginn angesucht werden.
Auskünfte erteilt die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1092 Wien, Tel. 01 / 31631 - 261
Natürlich aber auch der Kreidl unter 05337 / 6161
b) Amt der Landesregierung
zB zusätzlich 20 % der Gesamtinvestition
Zielgruppe und Förderungsbedingungen vieler Landesregierungen in Österreich sind ähnlich jenen der Kommunalkredit PC GmbH (siehe oben). Detaillierte Informationen erhalten Sie auf dem Amt für Wirtschaftsförderung Ihrer Landesregierung.
Doppelförderung von Bund und Land sind möglich und auch üblich (zB 30% + 20% = 50%)
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