Scheitholzanlagen / Tirol
Dazu gibt es folgende Förderungen
a) Von der Tiroler Landesregierung
wenn Sie die Scheitholzanlage in ein bestehendes Gebäude einbauen, gibt es
20 % Wohnhaussanierung
Das Amt der Tiroler Landesregierung fördert im Zuge der Wohnhaussanierung unter anderem Maßnahmen, die zur Verminderung des Energieverlustes, des Energieverbrauches und des Schadstoffausstosses führen. Dazu gehört natürlich auch der Einbau einer neuen Scheitholzanlage. Bedingungen sind, dass die Baubewilligung des Gebäudes mind. 10 Jahre zurückliegt und das Haus/Wohnung zu dauernden Wohnzwecken dient.
Der einmalige Zuschuss beträgt 20 % der förderbaren Gesamtkosten (Rechnungssumme). Zu den förderbaren Kosten gehören der neue Kessel und Regelung, ein neuer Boiler, eine etwaige Kaminsanierung und alle Materialien und Arbeiten, die zum Kesseltausch notwendig sind.
Zeitlich wird um die Förderung üblicherweise nach Durchführung der Maßnahme angesucht (Frist: bis zu 18 Monate nachher).
Im Neubau gibt es unter den Kriterien der neuen Wohnbauförderung 3 Punkte für den Einbau einer Biomasseheizung. Die direkte Förderhöhe errechnet sich aus den drei Punkten x 8 € x förderbare Nutzfläche in m².
Die maximale förderbare Nutzfläche beträgt für 1 - 2 Personen 85 m², für 3 Personen 95 m², für 4 und mehr Personen 110 m².
Auskünfte beim Amt der Tiroler Landesregierung unter 0512 / 508 Abtlg. Wohnhaussanierung oder im Wohnbaureferat der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft.
Natürlich aber auch beim Kreidl unter 05337 / 6161.
b) Gemeinde
Auch von einigen Gemeinden wird der Einbau einer Biomasseheizung gefördert.
Genauere Information erhalten Sie beim Kreidl unter 05337 6161
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