Ölkesselanlagen in Neubauten ab 2020 verboten

Der Einbau von Heizungsanlagen in neu errichteten Gebäuden, die mit flüssigem bzw. festem fossilen Brennstoff betrieben werden, wird ab 1. Jänner 2020 verboten. Diese Initiative ist angesichts der Erreichung der Pariser Klimaziele ein wesentlicher Pfeiler für die Energiewende im Gebäudesektor. Den Anstieg der Durchschnittstemperatur bis 2050 in Österreich auf 1,5 Grad Celsius zu beschränken, wie es das Pariser Klimaabkommen fordert, ist eine Mammutaufgabe. Neben der bestehenden Förderung für den Ausstieg aus Ölheizungen stellt das Verbot von Ölkesseln in Neubauten einen aktiven Klimaschutz dar, zumal Ölheizungen nach wie vor die häufigste Heizform in Österreich sind. Fossile Energiequellen müssen zunehmend durch erneuerbare Energieträger verdrängt werden.

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